Der Gerüstbau ist eine der gefahrvollsten Tätigkeiten am Bau und bildet gleichzeitig die fundamentale Arbeitsgrundlage für Dachdecker, Maler, Fassadenbauer und Verputzer. Die Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften nach den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) ist hierbei oberste Pflicht.
Ein sicherer Ablauf beginnt mit einer präzisen Tragfähigkeits- und Standplatzanalyse des Untergrunds. Weiche Böden müssen durch lastverteilende Unterlagen gesichert werden, um ein Einsinken des Gerüsts zu verhindern. Zudem müssen Verankerungen im Mauerwerk exakt nach den statischen Vorgaben des Herstellers gesetzt werden.
Während der Montage- und Demontagephase müssen die Fachkräfte durch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) oder durch ein voreilendes Geländer gesichert sein. Nach Fertigstellung darf das Gerüst erst nach einer offiziellen Prüfung und Freigabe durch eine befähigte Person des Gerüstbaubetriebs (rotes/grünes Freigabeschild) betreten werden.
Nachträgliche eigenmächtige Veränderungen am Gerüst, wie das Entfernen von Verankerungen, Geländern oder Diagonalaussteifungen durch Fremdgewerke, sind strengstens untersagt und stellen eine erhebliche Lebensgefahr dar. Jede Änderung muss vorab mit dem zuständigen Gerüstbaubetrieb abgestimmt und neu abgenommen werden.
Auch Witterungseinflüsse wie starker Wind, Eis oder Schneeglätte erfordern besondere Vorsicht. Ab Windstärke 6 oder bei Vereisung der Beläge dürfen Arbeiten auf Gerüsten nicht mehr durchgeführt werden. Regelmäßige Kontrollen sichern den stabilen Zustand über die gesamte Standzeit des Projekts.