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PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

Welche Schritte nach der Montage für eine rechtssichere Inbetriebnahme wichtig sind.

PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

Nach der erfolgreichen physischen Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach darf diese nicht ohne Weiteres in Betrieb genommen werden. In Deutschland unterliegt der Betrieb von Erzeugungsanlagen strengen formalen Vorgaben, um die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes zu gewährleisten und Abrechnungen korrekt durchzuführen.

Der wichtigste Schritt ist die Anmeldung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB). Dieser prüft im Rahmen der Netzverträglichkeitsprüfung, ob das lokale Netz den erzeugten Solarstrom aufnehmen kann. Erst nach der schriftlichen Einspeisezusage und dem offiziellen Inbetriebnahmeprotokoll durch einen zertifizierten Elektriker darf die Anlage dauerhaft Strom einspeisen.

Parallel dazu muss jede PV-Anlage sowie der Batteriespeicher innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Diese Registrierung ist gesetzlich verpflichtend. Wird die Frist versäumt, drohen Bußgelder und der Netzbetreiber darf die Auszahlung der Einspeisevergütung verweigern.

Häufig ist im Zuge der Anmeldung auch der Austausch des alten Stromzählers gegen einen modernen Zweirichtungszähler (Smart Meter) erforderlich. Dieser misst separat den aus dem Netz bezogenen Strom sowie den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Der Zählertausch wird vom Messstellenbetreiber des Netzbetreibers durchgeführt.

Abschließend sollten Betreiber die steuerlichen Aspekte beachten. Seit 2023 gilt für kleinere PV-Anlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer und die Erträge sind von der Einkommensteuer befreit. Dennoch ist eine formlose Mitteilung über den Betrieb der Anlage an das zuständige Finanzamt ratsam, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.

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